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Ihr Wissen ist gefragt – Bis Ende des Monats die Verordnung zum SDG mitgestalten

Mitgestaltung der SDG-Verordnung

Noch bis zum 31. August 2022 sind alle Institutionen im Bildungswesen (Schulämter, Schulministerien, Wissenschaftsministerien, Hochschulen) aufgerufen, konkrete Aspekten der SDG-Umsetzung zu kommentieren.

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben im Jahr 2018 beschlossen, mit der Verordnung zum Single Digital Gateway (SDG) ein einheitliches digitales Zugangstor zur Verwaltung in der EU zu schaffen. Die EU-Verordnung zum SDG und das Onlinezugangsgesetz (OZG) verfolgen dasselbe Ziel:

  • Das digitale Angebot der Verwaltung soll bürgernah und nutzerfreundlich sein.
  • Zudem sollen alle Leistungen der öffentlichen Verwaltung über ein einziges Portal zu finden sein.

Die öffentliche Kommentierung erfolgt mittels PDF-Kommentar bezüglich der

  • von der EU-Kommission vorgeschlagenen SDG-Datenmodelle im Bildungswesen und
  • der in Deutschland gerade in Erarbeitung befindlichen EvidenceMapping, also der Zuordnung von benötigten Nachweistypen für die zwei SDG-Verfahren “Hochschulzugang” und “Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse”.

Die Kommentare werden im Rahmen eines Workshops von XBildung am 7. September 2022 besprochen.

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