Ausschreibung durch das Dynamische Beschaffungssystem
Das Dynamische Beschaffungssystem (DBS) ist ein zweistufiges digitales Verfahren zur Beschaffung von marktüblichen Leistungen. In der ersten Stufe bewerben sich Unternehmen für die Teilnahme am DBS. Die Vergabe konkreter Leistungen wird anschließend durch den sogenannten Miniwettbewerb mit den geeigneten Bietern durchgeführt – ein Verfahren, das sehr gut zur Beschaffung einzelner Komponenten eignet, da nicht die gesamte Infrastruktur auf einmal ausgeschrieben wird.
Ein DBS zeichnet sich durch eine niedrige Teilnahmeschwelle aus, da sich potenziell bietende Unternehmen während der gesamten Laufzeit des DBS fortlaufend beteiligen können. Hierbei wird grundsätzlich jedes Unternehmen zur Abgabe eines Teilnahmeantrags am DBS zugelassen. Gerade hierin unterscheidet sich das DBS von klassischen Rahmenverträgen, die einen festen und damit exklusiven Teilnehmendenkreis über die gesamte Vertragslaufzeit vorsehen. Die Auswertung der eingereichten Teilnahmeanträge erfolgt anhand der in der Bekanntmachung festgelegten Eignungskriterien.
Durch das DBS kann das Know-how des Marktes bestmöglich in die Entwicklung der digitalen Vernetzungsinfrastruktur einbezogen werden. Es ermöglicht Bietenden, sich flexibel an einzelnen Miniwettbewerben zu beteiligen, sodass insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen sowie Start-ups angesprochen werden und innovative Ansätze und Vorarbeiten in die Entwicklung der Komponenten einbringen können. Die Eignungskriterien für den Teilnahmewettbewerb sind entsprechend gestaltet. Gleichzeitig erlaubt es der agile Charakter des DBS, noch während des Projektverlaufs auf technische und fachliche Anforderungen schnell und flexibel zu reagieren.